1.
Allgemeines
die Hausordnung gilt für alle Schüler,
Lehrkräfte, Eltern, Mitarbeiter, zeitweilige Nutzer und Gäste
der Lise-Meitner-Oberschule. Bei Brand und Havarie gilt der Alarmplan.
Das persönliche
Miteinander ist von Achtung, Freundlichkeit und Höflichkeit geprägt.
Dazu gehört vor allem ein angemessener Umgangston und Grüßen
von Erwachsenen und Schülern.
Den Anweisungen
von Lehrern, Hausmeistern und anderen Angestellten der Schule ist
Folge zu leisten.
Das Rauchen
ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich nicht
gestattet.
Das
Mitbringen
jeglicher Art von Drogen, Waffen, waffenähnlilcherj Gegenstände
sowie von Zeichen extremistischer politischer Vereinigungen oder
deren Materialilen ist streng verboten.
Das Radfahren
ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
2.
Der Unterricht
Jeder
Schüler informiert sich täglich vor Schulbeginn und nach
seiner letzten Stunde über Stundenveränderungen am Vetretungsplan.
Materialien für Vertetungsstunden werden mitgebracht.
Alle
Schüler erscheinen mindestens 5 min vor Unterrichtsbeginn.
Sie betreten
den Unterrichtsraum nur mit Erlaubnis des Lehrers.
Kopfbedeckungen
werden im Klassenraum und Speiseraum abgenommen.
Jeder
packt vor dem Klingelzeichen seine Arbeitsmaterialien aus.
Bei Unterrichtsbeginn
stehen die Schüler und Lehrer auf und begrüßen sich.
Erscheint
der Lehrer unvorhergesehen nicht zum Unterricht, meldet der Klassen.
bzw. Kurssprecher dies nach 5 min im Sekretariat. Die Schüler
bleiben auf ihren Plätzen sitzen.
Alle
sind verpflichtet, für eine ruhige Unterrichtsatmosphäre
zu sorgen.
Während
des Unterrichts ist das Essen und Kauen von Kaugummi untersagt.
Die Benutzung
der Toiletten ist im Unterricht nur in dringenden Ausnahmefällen
gestattet.
Handys,
MP3-Player und andere elektronische Geräte werden während
derj Unterrichtszeit ausgeschaltet. Bei Zuwiderhandlungen müssen
sie beim Lehrer abgegeben werden.
Nach
Ende jeder Unterrichtsstunde ist die Tafel zu wischen und der Raum
sauber und ordentlich zu verlassen. Am Ende des Schultages sind
die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.
3.
Pausen und unterrichtsfreie Zeit
Das Unterrichtsgelände
darf jeder Schüler erst nach Ende seiner letzten Schulstunde
verlassen, Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis eines Lehrers.
In den
kleinen Pausen halten sich die Schüler in den Räumen auf
bzw. wechseln in einen anderen Unterrichtsraum.
Die
beiden großen Pausen verbringen die Schüler auf dem hof
oder ilnj der Cafeteria ( in der Mittagspause nur für Teilnehmer
an der Schülerspeisung möglich). Nur bei Regen (Abklingeln)
müssen sie unter Aufsicht eines Lehrers im Raum bleiben.
Während
des Aufenhaltes auf dem Hof ist auf Sauberkeit zu achten.
Aus Sicherheitsgründen
ist das Werfen von Schneebällen, aber auch von Eicheln und
anderen Gegenständen streng untersagt.
4.
Umgang mit materiellen Werten
Schuleigentum
und persönliches Eigentum anderer sind auf jeden Fall zu achten.
Im Schadensfall
besteht eine Meldepflilcht durch den Verursacher oder den Schüler,
der die Situation beobachtet hat.
Für
mutwillig oder grob fahrlässig angerichtete Schäden ist
jeder Verursacher materiell bzw. finanziell veranrwortlich.
Schüler
sollten Wertgegenstände sowie höhere Geldbeträge
möglichst zu Hause lassen.
In Ausnahmefällen
können Wertsachen und höhere Geldbeträge für
die Dauer des Unterrichts in das Sekretariat zur Aufbewahrung gegeben
werden. Es wird keine Haftung übernommen.
Fundsachen
sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben.
| Strausberg,
01.Dezember 2010 |
Oberschulrektorin
Frau Bernert
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