Hausordnung
 
 

 

Unsere wichtigsten Grundsätze:

Jeder Schüler hat das Recht auf ungestörtes Lernen und Respektierung seiner
Persönlichkeit. 
Jeder Lehrer hat das Recht, seinen Unterricht ohne Störung zu erteilen und
respektiert zu werden.
Alle Beteiligten müssen sich so verhalten, dass diese Rechte gewahrt bleiben.

1. Allgemeines

die Hausordnung gilt für alle Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Mitarbeiter, zeitweilige Nutzer und Gäste der Lise-Meitner-Oberschule. Bei Brand und Havarie gilt der Alarmplan.

Das persönliche Miteinander ist von Achtung, Freundlichkeit und Höflichkeit geprägt. Dazu gehört vor allem ein angemessener Umgangston und Grüßen von Erwachsenen und Schülern.

Den Anweisungen von Lehrern, Hausmeistern und anderen Angestellten der Schule ist Folge zu leisten.

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.

Das Mitbringen jeglicher Art von Drogen, Waffen, waffenähnlilcherj Gegenstände sowie von Zeichen extremistischer politischer Vereinigungen oder deren Materialilen ist streng verboten.

Das Radfahren ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

2. Der Unterricht

Jeder Schüler informiert sich täglich vor Schulbeginn und nach seiner letzten Stunde über Stundenveränderungen am Vetretungsplan. Materialien für Vertetungsstunden werden mitgebracht.

Alle Schüler erscheinen mindestens 5 min vor Unterrichtsbeginn.

Sie betreten den Unterrichtsraum nur mit Erlaubnis des Lehrers.

Kopfbedeckungen werden im Klassenraum und Speiseraum abgenommen.

Jeder packt vor dem Klingelzeichen seine Arbeitsmaterialien aus.

Bei Unterrichtsbeginn stehen die Schüler und Lehrer auf und begrüßen sich.

Erscheint der Lehrer unvorhergesehen nicht zum Unterricht, meldet der Klassen. bzw. Kurssprecher dies nach 5 min im Sekretariat. Die Schüler bleiben auf ihren Plätzen sitzen.

Alle sind verpflichtet, für eine ruhige Unterrichtsatmosphäre zu sorgen.

Während des Unterrichts ist das Essen und Kauen von Kaugummi untersagt.

Die Benutzung der Toiletten ist im Unterricht nur in dringenden Ausnahmefällen gestattet.

Handys, MP3-Player und andere elektronische Geräte werden während derj Unterrichtszeit ausgeschaltet. Bei Zuwiderhandlungen müssen sie beim Lehrer abgegeben werden.

Nach Ende jeder Unterrichtsstunde ist die Tafel zu wischen und der Raum sauber und ordentlich zu verlassen. Am Ende des Schultages sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.

3. Pausen und unterrichtsfreie Zeit

Das Unterrichtsgelände darf jeder Schüler erst nach Ende seiner letzten Schulstunde verlassen, Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis eines Lehrers.

In den kleinen Pausen halten sich die Schüler in den Räumen auf bzw. wechseln in einen anderen Unterrichtsraum.

Die beiden großen Pausen verbringen die Schüler auf dem hof oder ilnj der Cafeteria ( in der Mittagspause nur für Teilnehmer an der Schülerspeisung möglich). Nur bei Regen (Abklingeln) müssen sie unter Aufsicht eines Lehrers im Raum bleiben.

Während des Aufenhaltes auf dem Hof ist auf Sauberkeit zu achten.

Aus Sicherheitsgründen ist das Werfen von Schneebällen, aber auch von Eicheln und anderen Gegenständen streng untersagt.

4. Umgang mit materiellen Werten

Schuleigentum und persönliches Eigentum anderer sind auf jeden Fall zu achten.

Im Schadensfall besteht eine Meldepflilcht durch den Verursacher oder den Schüler, der die Situation beobachtet hat.

Für mutwillig oder grob fahrlässig angerichtete Schäden ist jeder Verursacher materiell bzw. finanziell veranrwortlich.

Schüler sollten Wertgegenstände sowie höhere Geldbeträge möglichst zu Hause lassen.

In Ausnahmefällen können Wertsachen und höhere Geldbeträge für die Dauer des Unterrichts in das Sekretariat zur Aufbewahrung gegeben werden. Es wird keine Haftung übernommen.

Fundsachen sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben.

Strausberg, 01.Dezember 2010 Oberschulrektorin Frau Bernert